Förderung von Jugendgemeinschaften

Der Magistrat der Stadt Witzenhausen unterstützt die Arbeit in Jugendgemeinschaften auch durch eine finanzielle Förderung. Voraussetzung dafür ist, dass die Jugendgemeinschaft beim Werra-Meissner-Kreis als förderungswürdige Jugendgruppe anerkannt ist.

Fahrt und Lager Zuschuss

Für Fahrten und Lager gibt die Stadt bei Maßnahmen, die zwei Übernachtungen beinhalten und wo mindestens 7 Personen teilnehmen einen Zuschuss von 1,- € pro Tag und Teilnehmer/in. Hierfür ist eine Liste der Teilnehmenden mit Angabe der Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift nach Durchführung der Maßnahme einzureichen.

Förderung von Projekten und Maßnahmen

Jugendgemeinschaften können für ihre Arbeit und Projekte einen Zuschuss bekommen. Die Förderung orientiert sich dabei an den Förderrichtlinien des Werra-Meissner-Kreises. Es können die ungedeckten Kosten zu einem Drittel von der Stadt Witzenhausen bezuschusst werden, wenn diese Kosten anteilig von der Jugendgemeinschaft selbst, der Stadt und dem Kreis übernommen werden. Die Fördersummen sind dabei nach oben begrenzt. Der Antrag mit einer Beschreibung der Maßnahme, Kosten- und Finanzierungsplan ist vor Beginn der Maßnahme (ca. 8 Wochen vorher) bei Stadt und Kreis einzureichen.

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